Je nach Bedarf können Sie pro Antrag Haushaltsstellen, Personenkennzeichen und Fachkennzeichen erfassen.
In der Praxis werden schon bei Neuanlage eines Antrages die jeweiligen Werte vorgetragen. In einigen Programmversionen werden die Erfassungswerte geprüft und danach die Haushaltsstellen und die Einnahmearten automatisch geändert.
Es sind 4 Stufen der Kassenwirksamkeit pro Antrag auswählbar und statistisch auswertbar:
- Kassenwirksam
- nicht Kassenwirksam
- nicht erhoben
- Storno
Bei Bareinnahmen (Quittungen) können Kassenbücher geführt werden.
Abrechnungsprotokolle für die Übergabe des Kassenbuches an die Kreis- oder Stadtkasse können erstellt werden.
Bescheidjournale, Annahmeanordnungen und Überweisungsträger sind auswählbar.
Eine digitale Abgabe der Daten an die Kreis- oder die Stadtkasse ist möglich.
Schnittstellen zu den HKR – Programmen z.B. „KIRP“, „MPS“, „HSH“, „ABDATA“ sind im Einsatz.